Wesenstest Kat 2

 Wenn Dein Hund auf Grund seiner Rasse oder eines Vorfalls einen Wesenstest ablegen muss,
berate ich Dich gerne und trainiere mit Dir
die Situationen,  die in der Prüfungssituation
auf Dich zukommen können.
 
Wer einen der nachfolgend genannten Hunde Kategorie II
halten will, braucht die Erlaubnis der Gemeinde.

  •    Alano,
  •    American Bulldog,
  •    Bullmastiff,
  •    Bullterrier,
  •    Cane Corso,
  •    Dogo Argentino,
  •    Dogue Bordeaux (Bordeauxdogge),
  •    Fila Brasileiro,
  •    Mastiff,
  •    Mastin Espaniol,
  •    Mastino Napoletano ,
  •    Perro de Presa Canario (Dogo Canario),
  •    Perro de Presa Mallorquin,
  •    Rottweiler
  •    und Kreuzungen mit diesen Rassen


Für diese Rassen ist ein Wesenstest Pflicht (18 Monate).
Mit Bestehen ist die Gefährlichkeit dann widerlegt.
Bei Nichtbestehen jedoch ist die Haltung des Hundes erlaubnispflichtig.
Für den Hund gelten Leinen- und Maulkorbpflicht.

 

Inhaltliche Mindestanforderungen des Wesenstestes


 + Ereignisse, die die Verhaltensentwicklung des Hundes seit Eintritt

    der Geschlechtsreife beeinflusst haben (u.a. Ausbildungsstand,

    abgelegte Prüfungen, Auffälligkeiten, Sicherheitsstörungen),

    soweit ermittelbar und von Einfluss auf Wesen und Charakter

    des Tieres.

 

 + Den Verwendungszweck des Hundes und dafür vom Halter

    geförderte und angestrebte Eigenschaft des Tieres.


 + Beschaffenheit des Halteranwesens (Einzäunung, freie oder

    Zwingerhaltung) und sonstige für die Entwicklung der Wesensart

    relevante Haltungsumstände.


 + Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen im

    Halteranwesen.


 + Das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen außerhalb

    des Halteranwesens (z.B. Kinder, Radfahrer und Jogger) und im

    Straßenverkehr angeleint (und/oder freilaufen) in bekannter und

    unbekannter Umgebung.


+ Die Reaktion des Hundes auf Kommandos (Sitz, Platz, Fuß etc.)

     angeleint und/oder freilaufend.


 + Die Leinenführigkeit.


 + Das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Hunden und Tieren

    (z.B. Katzen, Tauben, Kaninchen etc.)

     angeleint (und/oder freilaufend).


+ Das Verhalten des Hundes bei ihm unbekannten optischen und

    akustischen Reizen.


 + Das Verhalten des Hundes gegenüber dem Halter und den sonstigen

    Betreuungspersonen in verschiedenen Situationen.


Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 ist von der Gemeinde bis zur Überprüfbarkeit (i. d. R. im Alter von ca. 18 Monaten) ein "vorläufiges", also zeitlich befristetes, "Negativzeugnis" auszustellen.

Achtung: Sie als Halter müssen auch das vorläufige Negativzeugnis beantragen – ohne dieses halten Sie einen Kampfhund (ein solcher ist auch schon ein Welpe oder Junghund) ohne Erlaubnis der Gemeinde – das ist strafbar! Die steuerliche Anmeldung des Hundes genügt nicht – diese ist hiervon unabhängig.


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